Die Hochschulen errechnen jedes Semester die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze anhand einer Vielzahl
von Kriterien neu. In vielen Studiengängen gibt es mehr Bewerber als bereitgestellte Studienplätze. Zahlreiche
Bewerber erhalten anstelle ihres Wunschstudienplatzes daher einen Ablehnungsbescheid. Aufgrund unserer
jahrelangen Erfahrungen im Kapazitätsrecht können wir Ihnen dennoch den Weg zu ihrem Wunschstudienplatz
ebnen.
Im Fall einer Ablehnung können Sie mit einer ´Studienplatzklage´ gegen diesen Bescheid vorgehen. Je nach
Bundesland und Studiengang kann dies ein Widerspruchsverfahren, ein einstweiliges Anordnungsverfahren
und ein Klageverfahren umfassen. Im Hinblick auf die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens und den
Ablehnungsgrund ergeben sich unterschiedliche Konstellationen. Wichtig für Sie ist zunächst, ob Sie wegen
Nichtvorliegens von Zugangsvoraussetzungen oder aus kapazitären Gründen abgelehnt wurden.
Unsere Kanzlei hat sich spezialisiert auf Masterstudienplatzklagen, die sie ganz überwiegend erfolgreich abschließt. Die von den Hochschulen zur Verfügung gestellten Masterstudienplätze betragen regelmäßig nur zwei Drittel der Bachelorstudiengänge. Das bedeutet, dass für die Masterstudienplätze strengere Zugangsvoraussetzungen gelten als für den Bachelor. Bei einer Klage auf einen Masterstudienplatz gibt es daher – anders als bei den klassischen Kapazitätsklagen – zwei wichtige Ansatzpunkte die ein Rechtsanwalt bedenken und jeweils beherrschen muss:
Wegen der knapperen Plätze genügt für ein Masterstudium meist nicht allein ein passendes
abgeschlossenes Bachelorstudium. Oft müssen die Bewerber in einem vorgeschalteten Verfahren ihre
besondere Eignung nachweisen.
Die Anforderungen in dem Eignungsverfahren sind unterschiedlich, Hochschulen verlangen für den Zugang
zum Masterstudium häufig neben einer festgelegten Mindestnote im Bachelorstudium bestimmte
Vorstudienleistungen im vorangegangenen Bachelorstudium, die aus ihrer Sicht eine notwendige
Vorqualifikation für das Masterstudium darstellen. Weitere relevante Auswahlkriterien können sich aus
Eignungstests, Auswahlgesprächen oder einer studienrelevanten Berufsqualifikation ergeben. Nicht selten
überziehen die Hochschulen hier die Anforderung oder führen die Testverfahren fehlerhaft durch. Die
unterschiedlichen Eignungskriterien müssen fachkundig auf ihre Zulässigkeit überprüft und im Rahmen
eines Widerspruchs bzw. einer Klage angegriffen werden.
Liegen die grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen vor, beruht die Ablehnung eines Masterstudienplatzes
auf kapazitären Gründen. Bei der sogenannten außerkapazitären Studienplatzklage geht es dann darum,
ob die Kapazitätsberechnung der Hochschule fehlerhaft war, weil mehr Masterstudienplätze zu Verfügung
gestellt werden könnten, als es tatsächlich erfolgt ist. Da die Berechnung der Ausbildungskapazität
kompliziert ist, unterlaufen den Hochschulen häufig Fehler. Der spezialisierte Rechtsanwalt kann diese
Kapazitätsunterlagen fachkundig auswerten und der Hochschule Fehler nachweisen. In vielen Verfahren
kommt es zum Abschluss eines Vergleichs, durch den der Studienplatz gegen Klagerücknahme gewährt
wird.
Zu beachten, aber im Vorhinein selten prognostizierbar, sind zudem die Auswirkungen einer sogenannten
Überbuchung eines Masterstudiengangs. Hiermit ist die Fallgestaltung gemeint, dass die Hochschule mehr
Studienbewerber zulässt, als Plätze vorhanden sind, weil sie davon ausgeht, dass aufgrund von
Mehrfachbewerbungen nicht alle zugelassenen Bewerber die Plätze annehmen. Geschieht letzteres
gleichwohl, erkennt die Rechtsprechung die angenommenen überbuchten Studienplätze als
kapazitätswirksam an, so dass man, um letztlich zum Zuge zu kommen, über die Überbuchung
hinausgehende weitere Studienplätze nachweisen muss.
Bereits beim Bachelorstudienplatz können sich Zugangsprobleme ergeben, wenn die Hochschule neben der Hochschulzugangsberechtigung weitere Zugangskriterien aufstellt. Diese weiteren Zugangsvoraussetzungen werden insbesondere in künstlerischen Studiengängen erwartet. Stellen sich für Sie Zugangsprobleme, bedeutet dies nicht, dass Sie Ihr Wunschstudium aufgeben müssen. Wir beraten Sie fachkundig über die Möglichkeiten einer erfolgreichen Klage in ihr Wunschstudium. Ebenso wie beim Masterstudium können für das Bachelorstudium Vorqualifikationen, Eignungstests oder Auswahlgespräche Bedeutung haben. Auch bei ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen oder gebrochenen Bildungsverläufen können sich Zugangsprobleme stellen. Seltener ergeben sich Zugangsfragen bei beruflich Qualifizierten, die über keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
Für die klassische Studienplatzklage sind die Ansprüche auf innerkapazitäre und außerkapazitäre Zulassung zu
unterscheiden. Mit der innerkapazitären Studienplatzklage werden Fehler im Vergabeverfahren geltend
gemacht, die dazu geführt haben, dass Sie als Studienbewerber gegenüber anderen Bewerbern benachteiligt
und deshalb nicht aufgenommen worden sind. Ansatzpunkte ergeben sich in solchen Fällen im Allgemeinen
nicht etwa daraus, dass die Vergabekriterien von der Hochschule fehlerhaft angewendet wurde, sondern
daraus, dass die Kriterien selbst bzw. das ihnen zu Grunde liegende Satzungsrecht der Hochschule fehlerhaft
ist. Nach der neueren Rechtsprechung sind auch landesrechtliche Vergabevorschriften nach der Wartezeit im
Hinblick auf die mögliche Bevorzugung von Altwartern in Frage zu stellen.
Die klassische Konstellation der Studienplatzklage ist die außerkapazitäre Studienplatzklage. Bei ihr geht es
darum, ob die Kapazitätsberechnung der Hochschule fehlerhaft war, weil mehr Studienplätze zu Verfügung
gestellt werden könnten, als es tatsächlich erfolgt ist. Da die Berechnung der Ausbildungskapazität kompliziert
ist, unterlaufen den Hochschulen häufig Fehler. In vielen Verfahren kommt es zum Abschluss eines Vergleichs,
durch den der Studienplatz gegen Klagerücknahme gewährt wird. Klagen viele Studienbewerber einen Platz für
einen bestimmten Studiengang ein, werden von den Hochschulen auch Losverfahren angeboten, bei denen
eine reelle Wahrscheinlichkeit besteht, dass man den Studienplatz erhält. Ist eine gerichtliche Entscheidung
notwendig, kann es für den Erhalt des Studienplatzes zusätzlich darauf ankommen, wie gut die Vornoten der
Mitbewerber sind. Häufig wird unter den mit der Klage zwar grundsätzlich erfolgreichen, aber für die
zusätzlichen Plätze zu vielen Bewerber nicht durch Verlosung entschieden, sondern nach Vornote.
Wichtig ist für die außerkapazitäre Studienplatzklage, dass Sie bei der jeweiligen Hochschule form- und fristgerecht einen regulären Zulassungsantrag und einen außerkapazitären Zulassungsantrag gestellt haben müssen.
Die Fristen für die außerkapazitären Zulassungsanträge sind je nach Bundesland unterschiedlich, können aber bereits sehr früh enden (etwa für das Wintersemester am 15.7. eines jeden Jahres).
Bereits vor Erhalt des Ablehnungsbescheids im regulären Vergabeverfahren sollten Sie daher unbedingt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen. Andernfalls könnten bereits die Fristen für eine außerkapazitäre Studienplatzklage gegen einige Hochschulen verstrichen sein!